P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P312: Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.