Cutasept® G gefärbt
- Hautdesinfektion zur prä- und postoperativen Anwendung bei Injektionen, Punktionen und operativen Eingriffen
- wirkt bakterizid (inkl. MRSA) fungizid, tuberkulozid, begrenzt viruzid (inkl. HBV, HIV, HCV) und gegen Rotaviren
- schnelle, umfassende lange Wirkung
- gut hautverträglich
- gute Kennzeichnung des Hautareals
- VAH gelistet
[Achtung] Arzneimittel:
- Abgabe ausschließlich an Apotheken, pharmazeutische Unternehmer, Großhändler mit Großhandelserlaubnis, Krankenhäuser, Ärzte,
Zahnärzte und weitere berechtige Betriebe sowie Personengruppen nach §47 AMG. - Vom Umtausch ausgeschlossen! Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Pflichttext für Arzneimittel gemäß § 4 Heilmittelwerbegesetz (HWG):
Cutasept G:Wirkstoff: 2-Propanol. Zusammensetzung: 100 g Lösung enthalten: Wirkstoff: 2-Propanol 63,0 g. Sonstige Bestandteile: Gereinigtes Wasser, Benzalkoniumchlorid, Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Brillantschwarz (E 151). Anwendungsgebiete: Hautdesinfektion von unverletzter Haut vor Punktionen, Injektionen und operativen Eingriffen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Hautreizung (Rötung, Brennen, Juckreiz) und allergische Kontaktdermatitis können auftreten. Warnhinweise: Enthält Benzalkoniumchlorid. Pharmazeutischer Unternehmer: BODE Chemie GmbH, Melanchthonstraße 27, 22525 Hamburg.
(Stand: 09/2020)
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
| ||||
H-Sätze | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | ||||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |