Einordnung nach CLP-Verordnung
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze | H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | ||||||||
P-Sätze | P303+P361+P353: Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. |
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