Dr. Schumacher Orange Solvent Spezialreiniger
Artikel-Nr:805005
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Specs
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CLP-Verordnung
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole

GHS02: Flamme
GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol
GHS08: Gesundheitsgefahr

GHS09: Umwelt
H-Sätze
- H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H315: Verursacht Hautreizungen.
- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
- P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
- P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
- P303+P361+P353: Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P331: Kein Erbrechen herbeiführen.
- P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Signalwort
- Gefahr!
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