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  • Hinweis zu Onlinebestellungen: Bitte senden Sie bei Problemen mit Ihrer Bestellung oder Ihrer Anmeldung in unserem Shop eine E-Mail an bestellung@woernermedical.de. Wir arbeiten an einer Lösung!
Rufen Sie an 07121 - 696 20 50

Wir sind für Sie da!

Nutzen Sie unseren Service zum abrechenbaren Sprechstundenbedarf!

Wir verstehen, dass der reibungslose Ablauf in Ihrer Praxis nicht nur von medizinischer Expertise, sondern auch von einer effizienten, zeitsparenden Organisation abhängt. Nutzen Sie unseren Abrechnungsservice, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Damit Ihnen mehr Zeit für diejenigen bleibt, um die Sie sich kümmern müssen.

Kostenfreie Services

  • Freiumschlag zum postalischen Versand Ihrer Rezepte an uns

  • Kostenloser Versand der Ware

  • Kostenfreie Abrechnung mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung

Schnelles Finden

Kompetente Beratung

Schnelle Lieferung

  • Bis 13:30 Uhr bestellt, i.d.R. am nächsten Werktag zugestellt

Der Prozess: einfach, kostenlos und zeitsparend für Sie

  • Bestellen Sie Ihren Sprechstundenbedarf, gemeinsam mit anderen Produkten für Ihre Praxis bequem in unserem Onlineshop.

  • Füllen Sie parallel das Rezept unter Auflistung der abrechenbaren Artikel aus. Bitte beachten Sie: In der Regel können Sie bis zu 3 Positionen auf ein Rezept schreiben. In den Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Bremen/Bremerhaven muss für die Abrechnung von Sprechstundenbedarf das Rezeptmuster 16a verwendet werden.
  • Bei einigen AOK-Stellen müssen Sie vor der Anforderung das Rezept genehmigen ­lassen (AOK Berlin, AOK Bremen/Bremerhaven).

Schreiben Sie auf das Rezept den gewünschten Artikel mit Größe, Verpackungseinheit und gewünschter Liefermenge.

  1. Krankenkasse/Kostenträger einsetzen (z.B. GKV BW)
  2. Sprechstundenbedarf Ziffer 9/Hilfsmittel Ziffer 7
  3. Kassennummer
  4. Betriebsstätten-Nr.
  5. Lebenslange Arztnummer: die 9-stellige Nummer, bei der die 8. und 9. Stelle Angaben zur Facharztgruppe beinhaltet.
  6. Verordnungsdatum: Aktuelles Datum angeben, dieses darf nicht älter als 28 Tage sein.
  7. Artikel einsetzen siehe Rezeptbeispiel: Artikelbezeichnung, Verpackungseinheit, Liefermenge, und -größe (Maße, ml). Bei Angabe der PZN muss diese mit der auf dem Lieferschein angegebenen PZN übereinstimmen.
  8. Arztstempel: Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Adresse, Betriebsstätten-Nr., Telefonnummer
  9. Betriebsstätten-Nr.: Punkt 4, Punkt 9 und Punkt 8 Betriebsstätten-Nr. im Praxisstempel müssen identisch sein.

Handschriftliche Ergänzungen/Änderungen müssen immer vom Arzt erneut gestempelt und unterschrieben werden.

Bitte vermerken Sie die jeweilige Lieferscheinnummer auf dem Rezept. So kann eine korrekte Zuordnung sichergestellt werden.

  • Nutzen Sie unseren Freiumschlag und schicken Sie uns das Rezept per Post zu.
  • Wir rechnen direkt mit der zuständigen Kasse ab.

Kassenärztliche Vereinigungen

Bitte beachten Sie, dass regional unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Abrechenbarkeit von Sprechstundenbedarf bestehen.

BundeslandTelefonWeb
Baden-Württemberg(07 11) 78 75 - 0www.kvbawue.de
Bayern(0 89) 5 70 93 - 0www.kvb.de
Berlin(0 30) 3 10 03 - 0www.kvberlin.de
Brandenburg(03 31) 23 09 - 0www.kvbb.de
Bremen(04 21) 34 04 - 0www.kvhb.de
Hamburg(0 40) 2 28 02 - 0www.kvhh.net
Hessen(0 69) 2 47 41-77 77www.kvhessen.de
Mecklenburg-Vorpommern(03 85) 74 31 - 0www.kvmv.de
Niedersachsen(05 11) 3 80 - 03www.kvn.de
Nordrhein-Westfalen(02 11) 59 70 - 0www.kvno.de
Rheinland-Pfalz(0 61 31) 3 26 - 3 26www.kv-rlp.de
Saarland(06 81) 99 83 7-0www.kvsaarland.de
Sachsen(03 51) 82 90 - 50www.kvs-sachsen.de
Sachsen-Anhalt(03 91) 6 27 60 00www.kvsa.de
Schleswig-Holstein(0 45 51) 8 83 - 0www.kvsh.de
Thüringen(0 36 43) 5 59 - 0www.kv-thueringen.de